10. März 2026 - 18:00
VDST/CMAS **/ ***
Der Theorie Unterricht für den VDST/CMAS **/*** findet am 10.03.2026 /17.03.2026 und 24.03.2026 jeweils von ca.18 Uhr bis ca.21 Uhr 30 statt. Der Veranstaltungsort wird den Teilnehmern direkt mitgeteilt.
Die Praxis wird am 04.07.2026 und 05.07.2026 stattfinden.
Die Kursgebühr beträgt für Mitglieder der Tauchabteilung 280€ und für nicht Mitglieder der Tauchabteilung 380€
VDST/CMAS**/***
Der Theorie Unterricht für den VDST/CMAS ** und *** findet am 10.03.2026 /17.03.2026 und 24.03.2026 jeweils von 18 Uhr bis ca.21 Uhr 30 statt. Der Veranstaltungsort wird den Teilnehmern direkt mitgeteilt.
Die Kursgebühr beträgt für Mitglieder der Tauchabteilung 280€ und für nicht Mitglieder der Tauchabteilung 380€.
Voraussetzungen VDST/CMAS **
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches
erfolgen
Ausbildungsstufe:
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap. 12).
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung muss zusätzlich DTSA Sidemount Taucher* vorhanden sein.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfah
rung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA** 25 Tauchgänge
nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Orientierung beim Tauchen“
• AK „Gruppenführung“
• AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
(näheres siehe SK Ordnung – AK HLW), nicht älter als 1 Jahr
• SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
Voraussetzungen VDST/GDL***
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildungsstufe:
DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap.
12).
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung muss zusätzlich DTSA Sidemount Taucher* vorhanden sein.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfah
rung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA*** 65 Tauchgänge
nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung müssen von den 65 Tauchgängen mindestens 25 Tauchgänge in
Sidemount-Ausrüstung nachgewiesen werden, davon 5 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Tauchsicherheit & Rettung“
• AK „Nachttauchen“, alternativ AK „Problemlösungen beim Tauchen“
• SK „Trockentauchen“, SK „Strömungstauchen“, SK „Wracktauchen“, SK „Eistauchen“ und SK „Sport
tauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.
!!!!! Die Prüfungstauchgänge zum VDST** und *** müssen vorab eigenverantwortlich nach den Regeln des VDST geübt und beherrscht werden. Die aktuell geforderten praktischen Prüfungstauchgänge findet ihr auf der Internetseite des VDST im Ordner DTSA Ordnungen .