16. Februar 2025 - 10:00

VDST/GDL*
Der Theorie Unterricht für den VDST/GDL*findet am 16.02.2025 /23.02.2025 und 09.03.2025 jeweils von 10 Uhr bis ca.15 Uhr 30 statt. Der Veranstaltungsort wird den Teilnehmern direkt mitgeteilt.

Die Kursgebühr beträgt für Mitglieder der Tauchabteilung 320€ und für nicht Mitglieder der Tauchabteilung 400€.

 
Vorrausetzungen: CMAS/VDST *
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches
erfolgen
Ausbildungsstufe:
Keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• Es wird der AK Herz-Lungen-Wiederbelebung empfohlen.

 
VDST/GDL**/***
Der Theorie Unterricht für den VDST/GDL** und *** findet am 16.02.2025 /09.03.2025 und 16.03.2025 jeweils von 10 Uhr bis ca.15 Uhr 30. Der Veranstaltungsort wird den Teilnehmern direkt mitgeteilt.

Die Kursgebühr beträgt für Mitglieder der Tauchabteilung 310€ und für nicht Mitglieder der Tauchabteilung 390€.

 
Voraussetzungen VDST/GDL**
Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen
Ausbildungsstufe: DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap. 12).
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung muss zusätzlich DTSA Sidemount Taucher* vorhanden sein.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA** 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 – 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Orientierung beim Tauchen“
• AK „Gruppenführung“
• AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
(näheres siehe SK Ordnung – AK HLW), nicht älter als 1 Jahr
• SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen.

 
Voraussetzungen VDST/GDL***
Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsstufe: DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap.12).
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung muss zusätzlich DTSA Sidemount Taucher* vorhanden sein.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA*** 65 Tauchgänge
nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Bei Ausbildung in Sidemount-Ausrüstung müssen von den 65 Tauchgängen mindestens 25 Tauchgänge in Sidemount-Ausrüstung nachgewiesen werden, davon 5 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Tauchsicherheit & Rettung“
• AK „Nachttauchen“, alternativ AK „Problemlösungen beim Tauchen“
• SK „Trockentauchen“, SK „Strömungstauchen“, SK „Wracktauchen“, SK „Eistauchen“ und SK „Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.

Die Prüfungstauchgänge zum VDST** und *** müssen vorab eigenverantwortlich nach den Regeln des VDST geübt und beherrscht werden. Die aktuell geforderten praktischen Prüfungstauchgänge  findet ihr auf der Internetseite des VDST im Ordner DTSA Ordnungen .

 

 

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