DTSA ***, (CMAS***)
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre;
Ausbildungsstufe:
DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 28 - 30 Meter Tiefe im Süsswasser, bzw. zwischen 38 - 40 Metern Tiefe im Salzwasser.
Sonstiges:
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Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr.
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SK Tauchsicherheit & Rettung
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SK Nachttauchen
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SK Trockentauchen / Strömungstauchen / Wracktauchen und Sporttauchen in Meereshöhlen werden empfohlen.
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HLW Kurs nicht älter als 1 Jahr
Sonderregelungen:
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Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
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Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahme und Abschluss DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.