DTSA ***,  (CMAS***)


Voraussetzungen

Mindestalter:

Ausbildungsstufe:

Anzahl der Pflichttauchgänge:

Sonstiges:

  1. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr.

  2. SK Tauchsicherheit & Rettung

  3. SK Nachttauchen

  4. SK Trockentauchen / Strömungstauchen / Wracktauchen und Sporttauchen in Meereshöhlen werden empfohlen.

  5. HLW Kurs nicht älter als 1 Jahr

Sonderregelungen:

  1. Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.

  2. Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahme und Abschluss DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.