DTSA **, (CMAS**)
Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (i. d. R. beider Elternteile)
Ausbildungsstufe:
DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung * 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
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Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr.
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SK Gruppenführung
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SK Orientierung beim Tauchen
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SK Meeresbiologie & Süßwasserbiologie werden empfohlen
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HLW Kurs nicht älter als 1 Jahr
Sonderregelungen:
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Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
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Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahme und Abschluss DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.