DTSA * , (CMAS*)


Voraussetzungen

Mindestalter:

Ausbildungsstufe:

Anzahl der Pflichttauchgänge:

Sonstiges:

  1. Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr.

  2. HLW Kurs wird empfohlen

Sonderregelungen:

  1. Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.

  2. Bei Vorlage des DTSA-Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA-Grundtauchschein und Abschluss des DTSA* nicht mehr als 15 Monate liegen.

  3. Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA* nicht mehr als 3 Jahre liegen.

  4. Bei Vorlage des VDST-KTA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.