DTSA * , (CMAS*)
Voraussetzungen
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (i. d. R. beider Elternteile)
Ausbildungsstufe:
keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
Sonstiges:
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Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr.
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HLW Kurs wird empfohlen
Sonderregelungen:
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Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
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Bei Vorlage des DTSA-Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA-Grundtauchschein und Abschluss des DTSA* nicht mehr als 15 Monate liegen.
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Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA* nicht mehr als 3 Jahre liegen.
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Bei Vorlage des VDST-KTA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.